Jede natürliche oder juristische Person verfügt in Deutschland über mind. eine Bankverbindung und damit eine rechtliche Beziehung zu einem Kreditinstitut.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Bank- und Kreditvertragsrecht, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel, Vermögensverwaltung, Leasing, Bankenaufsicht etc. können zahlreiche rechtliche Probleme in der täglichen Geschäftsbeziehung des Kunden mit sich bringen. Zudem bietet das Bankrecht zahlreiche Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten, dem Bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht, dem Wertpapierrecht, dem Steuerrecht, dem Verfahrensrecht und dem Öffentlichen Recht.
Wir sind auf der Grundlage langjähriger Bankenpraxis und seit Jahren als Vertreter führender Kreditinstitute der Region der kompetente Ansprechpartner bei jeder Frage aus diesem Rechtsgebiet.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Jörg Rösing





