Im Bau- und Architektenrecht (dem sog. Baurecht) geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten eines Werkvertrages (Bauunternehmen, Architekten, Bauherr etc.).
Wir beantworten Ihnen – immer auf aktuellstem Fortbildungsniveau – sämtliche in diesen Vertragsverhältnissen auftretende Fragen (Geltendmachung von Nachtragsansprüchen, richtiger Umgang mit Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Bauverzögerungen, Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen, Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen etc.).
Wir arbeiten Ihnen sämtliche erforderlichen Verträge kompetent aus (Architektenverträge, Ingenieurverträge, Bauverträge, Verträge mit Subunternehmern). Wir kennen die Makler- und Bauträgerverordnung – und müssen in diesem Zusammenhang sehr oft über erhebliche Defizite fehlerhaft abgeschlossener Verträge nachdenken.
Auch im Vergaberecht (Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb und unterhalb der Schwelle) beraten und vertreten wir gerne und kompetent.
Schließlich beraten wir in Fragen des Öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht).
Selbstverständlich verfügen wir über vielfältige Erfahrungen in Prozessverfahren, selbständigen Beweisverfahren und Verfahren vor der Vergabekammer bzw. dem OLG-Senat.
Frau Kollegin Quest steht Ihnen auch dann erfolgreich zur Seite, wenn schwierigere technische Fragestellungen für die Verwendung in gerichtlichen Verfahren formuliert werden müssen.
Ihre Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Katrin Quest
(Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Vergaberecht)
Dr. Stephan Kleinjohann
(Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Vergaberecht)
Dr. Marc Matthias Kohl (Bauvertragsrecht, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Vergaberecht)
Herr Dr. Kleinjohann ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit mit diesem Rechtsgebiet besonders befasst.
Mittels einer Zusatzausbildung hat er den Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" erworben.
Fachartikel:



