Im Mittelpunkt der Beratung in Fragen des Erbrechts stehen die erbrechtliche Nachfolge und deren Gestaltung durch das erbrechtliche Instrumentarium Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsrecht. Wir beraten auch auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge - gern auch interdisziplinär im Beratungszentrum Am Kiessee.
Wenn Sie selbst als Hinterbliebene(r) erbrechtliche Ansprüche rechtlich durchsetzen müssen bzw. sich gegen solche Ansprüche verteidigen müssen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Häufig geht es vor allem darum, nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung zu finden, wobei sich das Verfahren der Mediation anbieten kann. In vielen Fällen muss aber auch ein Streit vor Gericht ausgetragen und entschieden werden.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Stephan Kleinjohann
Dr. Dietmar Buschhaus




