Das Familienrecht ist ein umfangreiches Spezialgebiet. Wir beraten und vertreten Mandanten und Mandantinnen bei der Abfassung von Eheverträgen sowie bei allen wirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang von Trennung und Scheidung. Dazu gehören wirtschaftliche Betrachtungen des Unterhalts (auch Selbständigen-Unterhalt), Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, die Vermögensauseinandersetzung (auch im Hinblick auf Immobilien von Ehegatten) und des Sorgerechts/Umgangsrechts. Auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und der eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie das Internationale Privatrecht gehören zu diesem Rechtsgebiet.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Dietmar Buschhaus
Herr Dr. Buschhaus hat zu Fragen des ehelichen Güterrechts promoviert. Er ist Fachanwalt für Familienrecht.
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