Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. -lösung erarbeiten. Die Konfliktparteien werden dabei mit Hilfe des Mediators in die Lage versetzt, ihren Streit auszutragen, ihre Positionen auszutauschen, vielleicht doch verbindende Interessen zu finden und über solche Interessen zu einer einverständlichen gemeinsamen Lösung zu gelangen.
Die Parteien selbst bleiben Herren des Verfahrens. Die Entscheidung wird nicht auf Dritte, z.B. den Richter, übertragen. Ziel ist es, eine konstruktive, individuelle, zukunftsorientierte, kooperative, tragfähige und somit auch dauerhafte Konfliktregelung zu erhalten, nach Möglichkeit mit Gewinn für alle Beteiligten. Mediation anstelle einer Gerichtsverhandlung bietet sich bei fast allen denkbaren Konflikten an. Eine hohe Erfolgsquote wird insbesondere bei Ehe- und Familienkonflikten, Nachbarschaftskonflikten und Erbkonflikten erzielt. Unsere Rechtsanwälte sind mit den Methoden der Mediation gut vertraut.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Stephan Kleinjohann
Dr. Dietmar Buschhaus
Dr. Marc Matthias Kohl





