Das Medizinrecht umfasst nicht nur die Vertretung von Ärzten und Patienten in Arzthaftungsfällen. Zu diesem Rechtsgebiet zählen auch das Recht der ärztlichen Vergütung, Fragen der Zulassung oder auch Fragen der zulässigen Werbung des Arztes. Wir übernehmen darüber hinaus die Beratung von Arztpraxen in allen Rechtsgebieten, so zu Fragen der Niederlassung und ärztlichen Kooperationen (Praxisgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis), des Arbeitsrechts und des Berufsrechts.
In medizinischen Fragestellungen steht uns Frau Petra Buschhaus als beratende Ärztin zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Dietmar Buschhaus
Herr Dr. Buschhaus ist Fachanwalt für Medzinrecht.
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