Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Vergabe seiner Aufträge an die EG-Vergaberichtlinien, die Vergabeverordnung, das jeweilige Haushaltsrecht und an die Vergabeordnungen (VOB/A, VOL/A und VOF) gebunden. Wir beraten öffentliche Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens. Wir führen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für die mit diesen Fragen beschäftigten Behördenmitarbeiter durch.
Wir beraten selbstverständlich auch Bieter – und machen ggf. Schadensersatzansprüche geltend, wenn auf Angebote in rechtswidriger Weise kein Zuschlag erteilt wird.
Wir vertreten auch in den Verfahren vor der Vergabekammer nach §§ 97 ff. GWB.
Ihre Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Katrin Quest
Dr. Marc Matthias Kohl
Dr. Stephan Kleinjohann



