Das Gebiet des sogenannten Verwaltungsrechts beinhaltet die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat. Das Verwaltungsrecht greift in die unterschiedlichsten Lebensbereiche ein: Es reicht vom Allgemeinen und Besonderen Ordnungsrecht (etwa Polizeirecht, Gewerberecht, Versammlungsrecht, Ausländerrecht etc.) über das Öffentliche Bau- und Umweltrecht zum Wirtschaftsverwaltungsrecht (Güterverkehrsrecht, Personenbeförderungsrecht und sonstiges Konzessionsrecht).
Beratungsbedarf besteht nicht nur für den einzelnen Bürger. Als mittelständisch ausgerichtete Kanzlei betreuen wir auch Unternehmen, Fachbehörden sowie Gemeinden des Landkreises beispielsweise im Hinblick auf die Realisierung von Planungs- und Infrastrukturmaßnahmen. Das Recht des öffentlichen Dienstes sowie die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegen den Staat auf seinen unterschiedlichen Ebenen (Bund, Land und Kommune) gehören ebenfalls zu unseren Aufgaben. Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die Beratung unserer Mandanten, sondern wir vertreten unsere Mandanten und ihre Interessen auch in behördlichen Widerspruchsverfahren und vor den zuständigen Verwaltungsgerichten aller Instanzen.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Marc Matthias Kohl
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